| Versicherungssteuer |
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Newsletter KW24 / 17.06.2010 Neue Regelungen zur Handhabung der Versicherungssteuer ab dem 01. Juli 2010! Sehr geehrter Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Die Änderung der Versicherungssteuer bzw. Feuerschutzsteuer zum 01.07.2010 führt zu Prämienveränderungen in Feuerversicherungsverträgen. Der Gesetzgeber hat - weitestgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt – die in den Versicherungsprämien von Feuerversicherungsverträgen (inkl. Wohngebäude-, Hausrat- und anderer Versicherungen, die ein Feuerrisiko beinhalten) enthaltene Feuerschutzsteuer zum 01.07.2010 erhöht. Die Feuerschutzsteuer ist in den Nettoprämien (vor Versicherungssteuer) enthalten und wird/wurde nicht separat ausgewiesen. Die Steuer wird analog der Versicherungssteuer vom Versicherungsunternehmen abgeführt. Die Steuer fließt – anders als die Versicherungssteuer (Steuer des Bundes) - den Bundesländern zu und dient zur Finanzierung der Feuerwehren. Schon bisher galt zu Versicherungsverträgen, die ein Feuerrisiko abdecken bzw. beinhalten, - wegen der auf das versicherte Feuerrisiko enthaltenen Feuerschutzsteuer - ein vom Regelsatz (19 %) abweichender Versicherungssteuersatz: für reine Feuerversicherungsverträge 14 %, für sog. Mischverträge (z.B. Hausrat oder Wohngebäude) entsprechend der Gewichtung des Feuerrisikos zwischen 17 % und 18 %. Hintergrund ist/war, dass der auf das Feuerrisiko der Police entfallende Prämienanteil sowohl mit der Feuerschutzsteuer (in Nettoprämie enthalten), als auch mit der Versicherungssteuer (Steuer zusätzlich zur Nettoprämie) belastet wird. Mit der Gesetzesänderung werden die Bemessungsgrundlagen beider Steuern vereinheitlicht: Feuer- und FBU-Versicherungen: Steuersatz gesamt 22 % Davon 60 % Versicherungssteuer = 13,2 % Davon 40 % Feuerschutzsteuer = 8,8 % Wohngebäudeversicherungen: Steuersatz gesamt 19 % Davon 86 % Versicherungssteuer = 16,34 % Davon 14 % Feuerschutzsteuer = 2,66 % Hausrat-Versicherungen: Steuersatz gesamt 19 % Davon 85 % Versicherungssteuer = 16,15 % Davon 15 % Feuerschutzsteuer = 2,85 % Im Ergebnis reduziert sich also die Versicherungssteuer zu Gunsten der Feuerschutzsteuer. Da die Feuerschutzsteuer in der Nettoprämie enthalten ist – und die Versicherer die Nettoprämie nach derzeitigem Kenntnisstand unverändert beibehalten werden – reduziert sich der Gesamtprämienaufwand durch die Reduzierung der Versicherungssteuer. Am Procedere des Ausweises der Steuer ändert sich nichts, d. h. in den Versicherungsdokumenten und Rechnungen wir der Nettoprämienbetrag (inkl. Feuerschutzsteuer) und der zusätzliche Versicherungssteuerbetrag ausgewiesen. Die neue Berechnung der Steuern findet auf alle ab dem 01.07.2010 fälligen/ausgestellten Prämienrechnungen Anwendung. ![]() Mit freundlichen Grüßen aus dem Markgräflerland Ihr AMEX-Team |
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