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Sondernewsletter KW50 / 16.12.2011
Aktuelle Information zur KV mit AMEX Kündigungspolitik der Central
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der letzten Zeit häufen sich die Hinweise, dass die Central bei Kündigungen erhebliche Schwierigkeiten bereitet.
Laut Aussage mehrerer Vermittler besteht die Central auf Originale, sowie bei der Kündigung als auch für den Nachweis der neuen KV, den Sie beilegen müssen, damit die Kündigung rechtswirksam ist.
Deshalb noch einmal für Sie, das von uns empfohlene Prozedere:
Die Kündigung muss bis zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung beim Versicherer eingetroffen sein. Des Weiteren muss der Kunde zum 31.12.11 nachweisen, dass er anderweitig versichert ist. Bitte die Kündigung und den Nachweis per Fax an den Versicherer und die Original per Post gegen Einschreiben. Ansonsten empfehlen wir Ihnen bzw. dem Kunden, sollte die Central die Kündigung ablehnen, dagegen Widerspruch einzulegen! Anbei für Sie noch eine Darstellung der Hanse Merkur zu diesem Sachverhalt, wir gehen davon aus, dass alle Gesellschaften hier die gleiche Sichtweise haben.
Bitte beachten Sie auch noch diesen Hinweis:
Ihre Courtage kann erst dann ausbezahlt werden, wenn wir zu diesem Vertrag auch die schriftliche Kündigungsbestätigung der Central vorliegen haben. Aufgrund der Reaktion der Central wollen wir vermeiden, dass Sie Ihre Courtage wieder zurückführen müssen, falls die Central den Vertrag nicht aufhebt und der neue Versicherer den Vertrag wieder stornieren muss. Für Rückfragen steht Ihnen unser Krankenversicherungsexperte Herr Ulrich Krank unter Tel. 07631/3640-70 oder unter
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gerne zur Verfügung.
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