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Berufshaftpflichtversicherung AGG-Deckung für Unternehmen

Das am 18.8.2006 in Deutschland in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien zur Verhinderung von Diskriminierung.

Spätestens seit diesem Zeitpunkt muss sich jedes Unternehmen nicht nur mit den aus dem AGG resultierenden organisatorischen Fragen, sondern auch mit der Absicherung möglicher Schadenersatzansprüche nach dem neuen Gesetz auseinandersetzen.


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AGG-Deckung für Unternehmen (gesamt)
AGG-Deckung für Unternehmen
Fragebogen / Antrag
Bedingungen
1. Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von
Ersatzansprüchen wegen Diskriminierung (AGG)


Ansprechpartner
- Michael Weltin
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Fon: 07631 / 36 40 610
Fax: 07631 / 36 40 9044


- Katja Giesel
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Fon: 07631 / 36 40 610
Fax: 07631 / 36 40 9014




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