
Berufshaftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte und Steuerberater "advocatus protéc" Rechtsanwälte und Steuerberater sind verpflichtet, eine Berufs-Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abzuschließen. Diese Vorschriften regeln zugleich Art und Umfang des Versicherungsschutzes. Für Sozietäten und einfache Partnerschaften ergibt sich keine gesonderte Versicherungspflicht, aber jeder in einer Sozietät oder Partnerschaft tätige Sozius/Partner muss entsprechend persönlich versichert sein. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf begrenzt sein, muss jedoch mindestens das Vierfache, also 1 Mio. EUR für das Versicherungsjahr betragen. Werden höhere Versicherungssummen vereinbart, so wird die Jahreshöchstleistung in der Regel auf das Zweifache der Versicherungssumme maximiert.
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Michael Weltin
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Katja Giesel
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