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Umweltschadenversicherung |
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Unvorhergesehene Einwirkungen auf die Umwelt durch betriebliche oder berufliche Tätigkeiten können sowohl zu einer privatrechtlichen als auch zu einer öffentlich-rechtlichen Haftung führen. In der Haftpflichtversicherung spielte in der Vergangenheit mehr oder weniger nur die privatrechtliche Haftung wegen Schäden durch Umwelteinwirkung eine Rolle. Dabei ging es nicht um die Schädigung der Umwelt selbst, sondern darum, dass einem Dritten ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zugefügt wird, der über einen der Umweltpfade Boden, Luft oder Wasser vermittelt wurde. Mit dem am 14.11.2007 in Kraft getretenen Umweltschadengesetz (UschadG) hat der Gesetzgeber zusätzlich eine öffentlich-rechtliche Haftung aller beruflich Tätigen eingeführt. Diese neue Haftung dient dem Schutz der Natur selbst. Mit der Umwelthaftpflichtversicherung steht ein seit Jahren in der Praxis bewährtes Modell Modell zur Versicherung der privatrechtlichen Haftung wegen Schäden durch Umwelteinwirkung zur Verfügung.
Öffentlich rechtliche Pflichten im Sinne des USchadG sind in diesem Konzept grundsätzlich nicht versichert. Diese Versicherungslücke schließt die neue Umweltschadenversicherung.
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Michael Weltin
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Katja Giesel
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