Partnerportal Login
Versicherungsberater
| Sehr geehrter Vertriebspartner, unten angefügt finden Sie die erforderlichen Druckstücke zur Unterzeichnung und der Rücksendung mit allen für eine Sichtung, Prüfung, Besprechung sowie der weiteren Bearbeitung notwendigen Unterlagen, wie: Policen, Nachträge mit zugehörigen Versicherungsbedingungen und allem eventuell bereits vorliegenden Schriftwechsel. Für jede Versicherungsgesellschaft ist jeweils ein Fomularsatz erforderlich – Danke! Folgende Gebühr ist im Voraus zu zahlen: Beratungsgebühr in Höhe von € 190,- zuzüglich der gesetzlichen MWSt. von derzeit 19 %, somit insgesamt € 226,10 für den 1. Auftrag: Beratung = Sichtung, Prüfung und Besprechung zur weiteren Entscheidungsfindung. Sobald dieser 1. Auftrag - nach Erhalt der gesamten Unterlagen und Eingang der Gebühr - ausgeführt worden ist, gilt erst der 2. Auftrag = Vertretung gegenüber den Versicherungen. Hierbei wird von unserer Kanzlei nicht aus dem Forderungsbetrag (= Streitwert) abgerechnet, sondern gerechterweise lediglich aus dem tatsächlich durchgesetzten Vorteil gemäß den gesetzlichen Vorschriften des RVG (= RechtsanwaltsVergütungsGestz) nach so genannten gesetzlichen Gebührentabellen und den Bestimmungen der ZPO (= ZivilProzessOrdnung). Achtung: Fester kalkulierbarer Kostenfaktor in Höhe von € 226,10! Abrechnung erfolgt immer nur aus dem durchgesetzten Vorteil. Dies ist ein unsererseitiger Gebührenverzicht bei keinem Vorteil!
|
![]()
|
||||||||||||||||||
| Downloads: |
|||||||||||||||||||






